
Krankenfahrten zur Kinderklinik Tübingen
Sicher und pünktlich zu ambulanten Behandlungen in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Tübingen (Hoppe-Seyler-Str. 1). Mit ärztlicher Verordnung (Muster 4) rechnen wir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab – und ein Elternteil fährt selbstverständlich mit.
Ihr Behandlungsort
Kinderklinik Tübingen
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am UKT
Die Kinderklinik des Universitätsklinikums Tübingen behandelt Kinder und Jugendliche in fünf spezialisierten Abteilungen – von der allgemeinen Pädiatrie über die Kinderkardiologie bis zur Kinderchirurgie. Wir fahren Familien seit Jahrzehnten dorthin und kennen Zufahrten, Eingänge und Ambulanzen genau.
Fahrt buchen: +49 7071 143 85 91
Kinderklinik Tübingen (UKT)
Hoppe-Seyler-Str. 1 · 72076 Tübingen
Alle Abteilungen der Kinderklinik Tübingen
Wir bringen Ihr Kind zu ambulanten Behandlungen, Kontrollterminen und Nachsorgen in alle fünf Abteilungen der Kinderheilkunde am UKT.
Allgemeine Pädiatrie, Hämatologie und Onkologie
Kinderheilkunde I – u. a. ambulante Chemotherapie und onkologische Nachsorge.
Zur Abteilung (UKT)Kinderkardiologie, Intensivmedizin und Pulmologie
Kinderheilkunde II – Herz- und Lungenerkrankungen, regelmäßige Kontrolltermine.
Zur Abteilung (UKT)Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie, Sozialpädiatrie
Kinderheilkunde III – neurologische Behandlungen und Entwicklungsdiagnostik.
Zur Abteilung (UKT)Neonatologie, neonatologische Intensivmedizin
Kinderheilkunde IV – Frühgeborenen-Nachsorge und Kontrolluntersuchungen.
Zur Abteilung (UKT)Kinderchirurgie und Kinderurologie mit Poliklinik
Kinderheilkunde V – ambulante Eingriffe, Vor- und Nachsorgetermine.
Zur Abteilung (UKT)Termin in einer der Abteilungen?
Wir fahren Sie hin und wieder nach Hause – auf Wunsch als fester Fahrplan für Serientermine.
Jetzt Fahrt anfragenVerordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
Für Fahrten zur Kinderklinik stellt der behandelnde Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) aus. Damit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten – bei ambulanten Behandlungen ggf. nach vorheriger Genehmigung durch die Kasse.
Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und kümmern sich um nichts – es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung (10 % der Fahrtkosten, mind. 5 €, max. 10 € pro Fahrt), sofern keine Befreiung vorliegt.
Muster-4-Ratgeber: Alles zur KostenübernahmeSo läuft es ab
Muster 4 vom Kinderarzt oder der Klinik
Der behandelnde Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus – sie bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Fahrt.
Fahrt bei uns anfragen
Anruf, WhatsApp oder Formular – wir planen die Fahrt (auch Serientermine) und beantworten alle Fragen zur Abrechnung.
Wir fahren & rechnen direkt ab
Wir holen Sie und Ihr Kind zu Hause ab, bringen Sie zur Behandlung und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Kinderfreundlich, pünktlich und seit 40 Jahren vertraut
Fahrten mit kranken Kindern brauchen Ruhe und Verlässlichkeit. Unsere Fahrer sind P-Schein-zertifiziert, im Umgang mit Patienten geschult und nehmen sich die Zeit, die Familien brauchen – vom Einsteigen bis zur Ankunft an der richtigen Ambulanz.
Termin in der Kinderklinik?
Rufen Sie uns an – wir planen die Fahrt für Sie und Ihr Kind, auf Wunsch als festen Fahrplan für alle kommenden Termine.
+49 7071 143 85 91Per WhatsApp anfragenTipp: Bei regelmäßigen Behandlungen lohnt sich ein fester Fahrplan – ein Anruf genügt, und alle Termine sind abgedeckt. Änderungen sind jederzeit telefonisch möglich.
Krankenfahrt zur Kinderklinik: Was Eltern wissen wollen
Übernimmt die Krankenkasse die Fahrt zur Kinderklinik Tübingen?
Ja – mit einer ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) und, falls erforderlich, einer Genehmigung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten. Wer eine Zuzahlungsbefreiung besitzt, zahlt nichts. Alle Details erklärt unser Muster-4-Ratgeber.
Darf ein Elternteil bei der Fahrt mitfahren?
Selbstverständlich – bei Fahrten mit Kindern kann ein Elternteil oder eine Begleitperson im Taxi mitfahren. Sagen Sie uns bei der Buchung einfach Bescheid, wie viele Personen mitkommen.
Fahren Sie auch regelmäßige Serientermine, z. B. zur Kinderonkologie?
Ja. Gerade bei laufenden Behandlungen wie Chemotherapie, Kontrollterminen oder Nachsorge fahren wir Ihr Kind nach festem Fahrplan – zuverlässig, pünktlich und immer mit denselben Abläufen.
Holen Sie uns auch aus dem Umland zur Kinderklinik ab?
Ja, wir fahren aus Tübingen und dem gesamten Umland zur Kinderklinik – z. B. aus Rottenburg, Mössingen, Ammerbuch, Gomaringen, Kusterdingen oder Reutlingen.
Wie kurzfristig kann ich eine Fahrt buchen?
Wir sind rund um die Uhr erreichbar. Kurzfristige Fahrten – etwa nach einer Entlassung – klären Sie am schnellsten telefonisch unter +49 7071 143 85 91.
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