Taxi Akbulut Tübingen
Ratgeber Krankenfahrten

Muster 4 – Verordnung einer Krankenbeförderung: Kostenübernahme einfach erklärt

Wann zahlt die Krankenkasse Ihre Fahrt zur Behandlung? Was ist das Muster 4, wie hoch ist die Zuzahlung und wann braucht es eine Genehmigung? Hier finden Sie alle Antworten Schritt für Schritt – und wir übernehmen für Sie die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse.

Was ist das Muster 4?

Das Muster 4 ist die „Verordnung einer Krankenbeförderung" – ein amtliches Formular, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Es ist die Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten Ihrer Krankenfahrt übernimmt.

Rechtliche Grundlage sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Mit einer gültigen Verordnung rechnen wir Ihre Fahrt direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Einen Überblick über alle Fahrten und Leistungen finden Sie auf unserer Hauptseite Krankenfahrten Tübingen.

Wann übernimmt die Kasse die Fahrt?

Für ambulante Fahrten (z. B. zur Praxis oder Tagesklinik) ist in der Regel eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig. In diesen Fällen gilt die Notwendigkeit jedoch als anerkannt:

Dauerbehandlungen

Dialyse sowie onkologische Strahlen- oder Chemotherapie mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum.

Merkzeichen

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos).

Pflegegrad

Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), Pflegegrad 4 oder 5.

Stationär / teilstationär

Fahrten zur stationären Aufnahme, Verlegung oder bei teilstationärer Behandlung.

In anderen Fällen entscheidet die Krankenkasse individuell über die Genehmigung. Gerne klären wir das gemeinsam mit Ihnen vorab – rufen Sie uns einfach an. Alle unsere Krankenfahrten in Tübingen im Überblick.

In 4 Schritten zur bezahlten Krankenfahrt

  1. 1

    Verordnung beim Arzt holen

    Lassen Sie sich das Muster 4 von der behandelnden Praxis ausstellen. Bei Serienfahrten (z. B. Bestrahlung) unbedingt den vollständigen Behandlungszeitraum eintragen lassen.

  2. 2

    Ggf. Genehmigung der Kasse

    Bei genehmigungspflichtigen Fahrten reicht die Praxis oder Sie selbst das Muster 4 bei der Krankenkasse ein. Bei anerkannten Dauerbehandlungen entfällt der Aufwand meist.

  3. 3

    Fahrt bei uns buchen

    Nennen Sie uns Termin, Abhol- und Zieladresse – telefonisch, per WhatsApp oder online. Sie können auch buchen und die Genehmigung nachreichen.

  4. 4

    Wir fahren & rechnen ab

    Wir holen Sie an der Haustür ab, bringen Sie sicher zur Behandlung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die eventuelle Zuzahlung.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

10 %

der Fahrtkosten

min. 5 €

pro Fahrt

max. 10 €

pro Fahrt

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt – aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht hat und eine Befreiung besitzt, zahlt nichts.

Direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen

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Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Was ist das Muster 4 bzw. die „Verordnung einer Krankenbeförderung"?

Muster 4 ist das amtliche Formular, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine medizinisch notwendige Fahrt zur Behandlung verordnet. Es ist die Grundlage dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Rechtliche Basis sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Wer zahlt die Krankenfahrt?

Bei einer gültigen Verordnung (Muster 4) und – falls erforderlich – einer Genehmigung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab; Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt – jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht hat und eine Befreiung besitzt, zahlt nichts.

Muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?

Ambulante Krankenfahrten sind grundsätzlich vorab genehmigungspflichtig. In bestimmten Fällen gilt die Notwendigkeit jedoch als anerkannt – etwa bei Dialyse sowie onkologischer Strahlen- oder Chemotherapie oder bei den Merkzeichen aG, Bl, H bzw. Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5. Im Zweifel klären wir das gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Kasse vorab.

Wie fülle ich das Muster 4 richtig aus?

Das Formular füllt die Arztpraxis aus – Sie müssen es nicht selbst ausfüllen. Wichtig ist, dass der Grund der Beförderung und bei Serienfahrten (z. B. Bestrahlung) der vollständige Behandlungszeitraum eingetragen sind. Prüfen Sie vor Verlassen der Praxis, dass alle Felder ausgefüllt und die Verordnung unterschrieben und gestempelt ist.

Kann ich die Fahrt schon buchen, bevor die Genehmigung vorliegt?

Ja. Sie können den Fahrttermin bei uns reservieren und die Genehmigung nachreichen. Bei den anerkannten Dauerbehandlungen (Dialyse, Chemo, Bestrahlung) starten wir den Service in der Regel sofort. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten sollte die Genehmigung idealerweise vor Fahrtantritt vorliegen.

Übernimmt Taxi Akbulut die Abrechnung mit der Krankenkasse?

Ja. Bei vorliegender Verordnung rechnen wir Ihre Krankenfahrt direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab – ohne Papierkram für Sie. Sie zahlen nur die eventuelle gesetzliche Zuzahlung.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur Krankenbeförderung und ersetzt keine individuelle Beratung. Über die konkrete Kostenübernahme und Genehmigung entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Stand der Angaben: gesetzliche Regelungen nach SGB V. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Krankenfahrt mit Kassenabrechnung buchen

Sie haben eine Verordnung oder eine Frage zur Kostenübernahme? Wir kümmern uns um alles – inklusive direkter Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Seit 1986 in Tübingen.

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